Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Sätze und Zukunftstrends

Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Sätze und Zukunftstrends

Einspeisevergütung 2025

Wir geben einen klaren, praxisnahen Überblick zur einspeisevergütung und zeigen, wie sich feste Einnahmen pro kilowattstunde über 20 Jahre rechnen.

Die neuen Sätze ab 2025 und die wieder eingeführte Degression beeinflussen, welche ct/kWh Sie erwarten können. Wir erklären die Unterschiede zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung sowie die Rolle von kWp und Eigenverbrauch.

Außerdem behandeln wir die neue Regel bei negativen Börsenstrompreisen und zeigen, was das für Ihre Solaranlage und das öffentliche stromnetz bedeutet. Ohne intelligentes Messsystem kann die Leistung gedrosselt werden—das ist wichtig für Planung und Anschaffung.

Unser Ziel: Sie sollen realistisch berechnen können, wie viel Euro pro Jahr Ihre Anlage durch einspeisen und Eigenverbrauch bringt und wie Sie langfristig Geld verdienen.

Kernergebnisse

  • Feste Vergütung sichert planbare Einnahmen über 20 Jahre.
  • Sätze unterscheiden sich nach kWp und Einspeiseart.
  • Degression und Börsenpreise beeinflussen die Höhe in ct/kWh.
  • Intelligente Messsysteme schützen vor Drosselung der Leistung.
  • Eigenverbrauch steigert die Wirtschaftlichkeit neben der Vergütung.

EEG-Grundlagen: So funktioniert die gesetzliche Vergütung für Ihren Solarstrom

Wer Solarstrom ins öffentliche Netz liefert, erhält nach dem EEG über viele Jahre einen festen Cent-Betrag pro kWh.

Anspruch, Laufzeit und Sicherheit

Betreiber:innen einer Photovoltaik-Anlage bekommen für jede eingespeiste Kilowattstunde eine gesetzlich garantierte einspeisevergütung. Die Zahlung gilt über 20 Jahre ab Inbetriebnahme und schafft planbare Einnahmen.

Staffelung nach Leistung und Einspeiseart

Die Sätze sind nach kWp gestaffelt. Kleine Anlagen bis etwa 10 kWp erhalten höhere ct/kWh als größere Anlagen. Außerdem unterscheiden sich die Werte zwischen Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) und Volleinspeisung.

Voraussetzungen für Auszahlung

Wichtig: Antrag beim Netzbetreiber, Registrierung im Marktstammdatenregister und ein Zweirichtungszähler. Nur so lässt sich jede eingespeiste Kilowattstunde exakt messen und vergüten.

  • Die Vergütung wird nach Anmeldung bestätigt und bleibt für die Laufzeit stabil.
  • Seit der Wiedereinführung der Degression sinken die Sätze halbjährlich geringfügig.
  • Mit klugem Eigenverbrauch steigern Sie zusätzlich Ihr Geld und die Wirtschaftlichkeit der Anlage.

Einspeisevergütung 2025: Sätze, Zeiträume und Beispiele

Wir listen die gültigen Sätze und Zeitfenster kompakt auf, damit Sie Ihre Einnahmen realistisch berechnen können.

einspeisevergütung 2025

Vergütung für Inbetriebnahmen vom 1. Februar bis 31. Juli (ct/kWh)

Teileinspeisung: 0–10 kWp = 7,94 ct/kWh, 10–40 kWp = 6,88 ct/kWh, 40–100 kWp = 5,62 ct/kWh.

Volleinspeisung: 0–10 kWp = 12,60 ct/kWh, 10–40 kWp = 10,56 ct/kWh, 40–100 kWp = 10,56 ct/kWh.

Ab 1. August: abgesenkte Sätze durch sechsmonatige Degression

Ab 1. August sinken die Werte um 1 Prozent für die kommenden sechs monate. Teileinspeisung dann 7,86 / 6,80 / 5,56 ct/kWh.

Bei Volleinspeisung gelten 12,47 / 10,45 / 10,45 ct/kWh. Diese Anpassung zeigt, wie sich die regel der Halbjahresdegression auf die Höhe der Vergütung auswirkt.

Rechenbeispiel: 15 kWp mit Teileinspeisung

Für eine 15‑kWp‑Anlage rechnen wir stufenweise: (10 kWp × 7,94 + 5 kWp × 6,88) ÷ 15 = 7,59 ct pro kilowattstunde für Feb–Jul.

Ab August reduziert sich der Mittelwert auf (10 × 7,86 + 5 × 6,80) ÷ 15 = 7,51 ct/kWh. Diese Differenz summiert sich über die Laufzeit und beeinflusst Ihr Geld verdienen mit Solarstrom.

  • Wir empfehlen, die Inbetriebnahme zeitlich zu planen, um von höheren ct‑Werten zu profitieren.
  • Die leistung Ihrer Anlage (kWp) entscheidet maßgeblich über die Vergütungsklasse.
  • Mit einer Mischung aus Eigenverbrauch und überschusseinspeisung optimieren Sie die Einnahmen gegenüber reiner Volleinspeisung.

Neue Regeln 2025: Degression, negative Börsenstrompreise und 60%-Drossel

, Neue Regeln bündeln Markt und Technik: Die Degression reduziert die einspeisevergütung seit dem 31. Januar alle sechs Monate um 1 %. Ab August 2025 wirken diese Anpassungen auf die Höhe der ct/kWh.

Bei negativen Börsenpreisen erhalten neu installierte Anlagen temporär keine Vergütung; diese Zeiträume werden an die 20 Jahre angehängt. Für Anlagen bis 100 kW greift die Regel erst nach dem Einbau eines Smart‑Meters im Folgejahr. Kleine Anlagen unter 2 kWp bleiben ausgenommen.

Ohne intelligentes Messsystem kann das Netz die Einspeiseleistung auf 60 % begrenzen. In der Praxis bleibt die Auswirkung gering, weil viele Solaranlagen smart ausgestattet sind. Ü20‑Anlagen werden nach dem Jahresmarktwert Solar vergütet (z. B. 4,62 ct/kWh) — die Regel ist bis 2032 befristet.

Unser Tipp: Bei der Anschaffung früh Smart‑Meter und Speicher planen, um den Eigenverbrauch zu erhöhen und langfristig Geld zu verdienen.

FAQ

Was bedeutet die gesetzliche Vergütung für eingespeisten Solarstrom?

Die gesetzliche Vergütung zahlt Anlagenbetreibern für jede eingespeiste Kilowattstunde Geld. Sie erhalten über einen festgelegten Zeitraum planbare Einnahmen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Grundlage ist das EEG; Anspruch, Höhe und Laufzeit sind im Gesetz und den aktuellen Vergütungstabellen geregelt.

Wie lange erhalte ich die feste Vergütung für meine Solaranlage?

In der Regel sichert das Gesetz eine feste Vergütung über 20 Jahre ab der Inbetriebnahme. Damit planen wir Einnahmen langfristig; die Zahlung erfolgt für jede abgegebene Kilowattstunde gemäß der damals gültigen Vergütungssätze.

Wovon hängt die Höhe der Auszahlung ab?

Die Vergütung richtet sich nach mehreren Parametern: installierte Leistung in kWp, ob Sie Teileinspeisung oder Volleinspeisung wählen, Datum der Inbetriebnahme sowie aktuelle Degressionsregeln. Zudem beeinflussen Marktmechanismen wie negative Börsenpreise die Anpassungen.

Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?

Bei Teileinspeisung nutzen Sie einen Teil des erzeugten Stroms selbst und speisen nur Überschüsse ein. Das erhöht den Eigenverbrauch und reduziert bezogene Netzstromkosten. Bei Volleinspeisung liefern Sie den gesamten Solarstrom ins Netz und erhalten dafür die volle Vergütung pro kWh.

Welche Formalitäten muss ich vor Inbetriebnahme erledigen?

Wichtige Schritte sind: Anmeldung beim Netzbetreiber, Eintragung im Marktstammdatenregister und Installation eines geeigneten Zählers, häufig eines Zweirichtungszählers. Zudem sind Anträge und technische Nachweise für die Förderfähigkeit vorzulegen.

Wie wirken sich Degressionen auf meine Einnahmen aus?

Degressionen senken die Vergütung in zeitlich gestaffelten Schritten, meist halbjährlich. Das bedeutet: Je später die Inbetriebnahme, desto niedriger können die Sätze sein. Eine rechtzeitige Planung und Anmeldung kann daher finanzielle Vorteile bringen.

Welche Änderungen gelten ab August 2025 für neue Anlagen?

Ab dem genannten Zeitpunkt sind in der Regel reduzierte Sätze vorgesehen, ausgelöst durch eine sechsmonatige Degression. Zudem können neue Regelungen zur Leistungsbegrenzung und zu Marktanpassungen greifen. Konkrete Werte sind in den offiziellen Vergütungstabellen des Gesetzgebers zu finden.

Wie rechne ich ein Beispiel für eine 15‑kWp‑Anlage mit Teileinspeisung durch?

Zur Abschätzung multiplizieren wir Jahresertrag (kWh) mit dem relevanten Cent‑Satz pro kWh. Ein konkretes Rechenbeispiel benötigt die erwartete Jahresproduktion, den gültigen Vergütungssatz und den Eigenverbrauchsanteil. Wir helfen gern bei einer individuellen Kalkulation.

Welche Rolle spielen negative Börsenstrompreise?

Negative Preise am Strommarkt können kurzfristig Einfluss auf die Netzentgelte und Marktprämien haben. Bei direkter Vermarktung beeinflussen sie Erlöse, bei gesetzlicher Vergütung ist der Effekt indirekter, kann aber Anpassungen und Regelungen wie Drosselungen begünstigen.

Was ist die 60%-Drossel und betrifft sie meine Anlage?

Die 60%-Drossel bezeichnet eine mögliche Begrenzung der Einspeiseleistung in bestimmten Marktphasen, um Netzstabilität zu gewährleisten. Ob Ihre Anlage betroffen ist, hängt von Netzanschluss, Betriebskonzept und regionalen Vorgaben ab. Wir prüfen Ihre Situation und empfehlen passende Einstellungen.

Lohnt sich der Eigenverbrauch gegenüber voller Einspeisung?

Oft ja. Höherer Eigenverbrauch spart teuren Netzstrom und erhöht die Gesamtrendite, besonders bei steigenden Strompreisen. Die optimale Balance zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung hängt von Verbrauchsprofil, Anlagengröße und Vergütungssatz ab.

Muss ich meine Anlage nachträglich ummelden, wenn sich Regeln ändern?

Änderungen der Rechtslage können Meldepflichten oder technische Anpassungen nach sich ziehen. Wichtig sind aktuelle Eintragungen im Marktstammdatenregister und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Bei größeren Änderungen beraten wir zu erforderlichen Schritten.

Wie beeinflusst die Anlagengröße in kWp die Vergütung?

Vergütungssätze können nach Größenklassen gestaffelt sein. Kleine Anlagen erhalten oft andere Sätze als große Gewerbeanlagen. Die genaue Staffelung steht in den Vergütungstabellen; bei der Planung berücksichtigen wir optimale Leistungsgrößen für Rentabilität.

Welche Förder- oder Finanzierungsoptionen gibt es zusätzlich zur Vergütung?

Förderprogramme der KfW, regionale Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und steuerliche Abschreibungen ergänzen Vergütungen. Kombinationen aus Fördermitteln und Eigenverbrauchsoptimierung verbessern die Wirtschaftlichkeit erheblich.